Stirbt der Versicherungsnehmer, bleibt der Schutz in der Hundehalterhaftpflicht der Ammerländer im Tarif Economic für mitversicherte Angehörige zunächst erhalten – bis zur nächsten Beitragsfälligkeit. Wer den nächsten Beitrag einlöst, wird zum neuen Versicherungsnehmer.
Für den mitversicherten Ehegatten des Versicherungsnehmers oder den eingetragenen Lebenspartner und / oder Kinder des Versicherungsnehmers bzw. des eingetragenen Lebenspartners besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz im Falle des Todes des Versicherungsnehmers bis zur nächsten Beitragsfälligkeit fort.
Wird der nächste Beitrag durch den überlebenden Partner eingelöst, so wird dieser Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Verstirbt die Person, die den Vertrag abgeschlossen hat, endet der Schutz nicht sofort. Mitversicherte Angehörige – etwa Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder Kinder – bleiben zunächst weiter abgesichert. Wer danach den nächsten fälligen Beitrag zahlt, führt den Vertrag als neuer Versicherungsnehmer fort.
Häufige Fragen
Endet der Versicherungsschutz sofort, wenn der Versicherungsnehmer stirbt?
Nein. Für den mitversicherten Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner und / oder die Kinder besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz im Todesfall bis zur nächsten Beitragsfälligkeit fort.
Wer kann den Vertrag nach dem Tod fortführen?
Der überlebende Partner. Löst er den nächsten Beitrag ein, wird er zum Versicherungsnehmer.
Wie lange läuft der Schutz für Angehörige weiter?
Der Versicherungsschutz besteht bis zur nächsten Beitragsfälligkeit fort.
Für wen gilt die Fortsetzung des Schutzes?
Für den mitversicherten Ehegatten des Versicherungsnehmers oder den eingetragenen Lebenspartner und / oder Kinder des Versicherungsnehmers bzw. des eingetragenen Lebenspartners.
