In der Hundehalterhaftpflicht der Ammerländer im Tarif Economic ist neben dem Versicherungsnehmer auch die gleichartige gesetzliche Haftpflicht bestimmter Familienangehöriger und des nicht gewerbsmäßigen Hundehüters mitversichert. Erfahren Sie, welche Vertragsbestimmungen für mitversicherte Personen gelten, wie sich Risikobegrenzungen und Ausschlüsse auswirken und wer die Rechte und Obliegenheiten aus dem Vertrag trägt.
Versichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht:
- der mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen
- des Hundehüters, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist.
Anwendung der Vertragsbestimmungen:
Alle für den Versicherungsnehmer geltenden Vertragsbestimmungen sind auf die mitversicherten Personen entsprechend anzuwenden. Dies gilt nicht für die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (A1-9), wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte Person entsteht.
Risikobegrenzungen und Ausschlüsse:
Unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse in der Person des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person vorliegen, entfällt der Versicherungsschutz sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die mitversicherten Personen.
Rechte und Obliegenheiten:
Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag darf nur der Versicherungsnehmer ausüben. Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl der Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten Personen verantwortlich.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz gilt nicht nur für den Versicherungsnehmer selbst, sondern auch für im Haushalt lebende Familienangehörige und einen nicht gewerbsmäßig tätigen Hundehüter. Für diese Personen gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie für den Versicherungsnehmer. Wenn ein Grund für einen Ausschluss bei einer Person vorliegt, wirkt sich das auf alle Versicherten aus. Verwalten darf den Vertrag nur der Versicherungsnehmer, während die vertraglichen Pflichten von allen Versicherten zu beachten sind.
Häufige Fragen
Wer ist neben dem Versicherungsnehmer mitversichert?
Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht der mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen sowie des Hundehüters, sofern dieser nicht gewerbsmäßig tätig ist.
Gelten die Vertragsbestimmungen auch für mitversicherte Personen?
Ja, alle für den Versicherungsnehmer geltenden Vertragsbestimmungen sind auf die mitversicherten Personen entsprechend anzuwenden. Ausgenommen sind die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (A1-9), wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte Person entsteht.
Was passiert bei Risikobegrenzungen oder Ausschlüssen?
Liegen die Voraussetzungen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse in der Person des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person vor, entfällt der Versicherungsschutz sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die mitversicherten Personen.
Wer darf die Rechte aus dem Vertrag ausüben?
Die Rechte aus dem Versicherungsvertrag darf nur der Versicherungsnehmer ausüben. Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind jedoch sowohl der Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten Personen verantwortlich.
