In der Privathaftpflicht Excellent der Ammerländer beginnt der Versicherungsschutz zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Wichtig sind dabei die Regelungen zur rechtzeitigen Zahlung des Erst- oder Einmalbeitrags, von denen der Beginn des Schutzes abhängt.
Beginn des Versicherungsschutzes im Tarif Excellent:
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Schutz startet grundsätzlich zu dem Datum, das in Ihrem Versicherungsschein steht. Ob der Schutz tatsächlich wirksam wird, hängt jedoch davon ab, dass der erste beziehungsweise einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt wird. Diese Angabe ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz in der Privathaftpflicht Excellent?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Gilt der Beginn ohne jede Einschränkung?
Nein. Der Beginn gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Wo finde ich den Zeitpunkt des Versicherungsbeginns?
Der maßgebliche Zeitpunkt ist im Versicherungsschein angegeben.
Welche Rolle spielt die Zahlung des Erst- oder Einmalbeitrags?
Der Beginn des Versicherungsschutzes steht unter dem Vorbehalt der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
