Die Forderungsausfalldeckung im Tarif Excellent der Ammerländer schützt Sie, wenn ein zahlungs- oder leistungsunfähiger Dritter Sie schädigt und seiner Schadensersatzpflicht nicht nachkommt – so springt der Versicherer in dem Umfang ein, den der Schädiger selbst im Rahmen der Privathaftpflicht hätte.
Versicherungsschutz besteht für folgenden Fall:
Der Versicherungsnehmer oder eine gemäß A1-2 mitversicherte Person wird während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt (Versicherungsfall). Dies gilt unter folgenden Voraussetzungen:
- Der wegen dieses Schadenereignisses in Anspruch genommene Dritte kann seiner Schadensersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen, weil die Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit des schadensersatzpflichtigen Dritten festgestellt worden ist, und
- die Durchsetzung der Forderung gegen den Dritten ist gescheitert.
Was ist ein Schadenereignis?
Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Personen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermögensschaden zur Folge hat und für den der Dritte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadensersatz verpflichtet ist (schädigender Dritter).
Umfang der Leistungspflicht:
Der Versicherer ist in dem Umfang leistungspflichtig, in dem der schadensersatzpflichtige Dritte Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang der in Abschnitt A1 geregelten Privathaftpflichtversicherung des Versicherungsnehmers hätte.
Daher finden im Rahmen der Forderungsausfalldeckung für die Person des Schädigers auch die Risikobeschreibungen und Ausschlüsse Anwendung, die für den Versicherungsnehmer gelten.
- So besteht insbesondere kein Versicherungsschutz, wenn der Schädiger den Schaden im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verursacht hat.
- Mitversichert sind – abweichend von A1-6.9 – gesetzliche Haftpflichtansprüche gegen Dritte aus der Eigenschaft des Schädigers als privater Halter eines Hundes oder Pferdes.
- Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für Schadenersatzansprüche, bei denen ein vorsätzliches Handeln des Schädigers (des Dritten) zugrunde liegt.
Was bedeutet das konkret?
Die Forderungsausfalldeckung greift, wenn Ihnen ein anderer einen Schaden zufügt, aber selbst nicht zahlen kann und keine eigene Haftpflicht hat. In einem solchen Fall tritt der Versicherer an die Stelle des zahlungsunfähigen Schädigers – und zwar so, als wäre dieser über die Privathaftpflicht des Versicherungsnehmers versichert. Es gelten dabei dieselben Regeln, Beschreibungen und Ausschlüsse wie für den Versicherungsnehmer selbst.
Häufige Fragen
Wann greift die Forderungsausfalldeckung?
Sie greift, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person von einem Dritten geschädigt wird, dieser Dritte seiner Schadensersatzpflicht wegen festgestellter Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit nicht nachkommen kann und die Durchsetzung der Forderung gegen ihn gescheitert ist.
In welchem Umfang zahlt der Versicherer?
Der Versicherer ist in dem Umfang leistungspflichtig, in dem der schadensersatzpflichtige Dritte Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang der in Abschnitt A1 geregelten Privathaftpflichtversicherung des Versicherungsnehmers hätte.
Sind Schäden durch berufliche Tätigkeit des Schädigers versichert?
Nein. Es besteht insbesondere kein Versicherungsschutz, wenn der Schädiger den Schaden im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verursacht hat.
Sind vorsätzlich verursachte Schäden abgedeckt?
Ja. Es besteht Versicherungsschutz für Schadenersatzansprüche, bei denen ein vorsätzliches Handeln des Schädigers (des Dritten) zugrunde liegt.
Gilt der Schutz auch bei Schäden durch Hunde oder Pferde des Schädigers?
Ja. Mitversichert sind – abweichend von A1-6.9 – gesetzliche Haftpflichtansprüche gegen Dritte aus der Eigenschaft des Schädigers als privater Halter eines Hundes oder Pferdes.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
