Nach einem Schadenfall räumt die Ammerländer in der Hundehalterhaftpflicht im Tarif Comfort beiden Vertragsparteien ein Kündigungsrecht ein. Wann genau gekündigt werden darf, welche Frist von einem Monat gilt und ab wann eine Kündigung durch Versicherungsnehmer oder Versicherer wirksam wird, erfahren Sie hier kompakt erläutert.
Kündigungsrecht
Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werden, wenn
- vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung oder eine Zahlung von Sanierungskosten von Umweltschäden geleistet wurde,
- der Versicherer den Anspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung zu Unrecht abgelehnt hat, oder
- dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch gerichtlich zugestellt wird.
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) spätestens einen Monat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Kündigung durch Versicherungsnehmer
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird.
Kündigung durch Versicherer
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Versicherungsfall, können sowohl Sie als Versicherungsnehmer als auch der Versicherer den Vertrag beenden. Das gilt etwa, wenn eine Zahlung geleistet wurde, ein Anspruch zu Unrecht abgelehnt wurde oder eine Klage zugestellt wird. Die Kündigung muss in Textform erfolgen und innerhalb der genannten Frist zugehen. Je nachdem, wer kündigt, wird die Kündigung sofort oder nach einem Monat wirksam.
Häufige Fragen
Wann darf der Vertrag nach einem Versicherungsfall gekündigt werden?
Eine Kündigung ist möglich, wenn der Versicherer eine Schadenersatzzahlung oder eine Zahlung von Sanierungskosten von Umweltschäden geleistet hat, wenn er den Anspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung zu Unrecht abgelehnt hat oder wenn dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch gerichtlich zugestellt wird.
Welche Frist gilt für die Kündigung?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) spätestens einen Monat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Ab wann wird meine Kündigung als Versicherungsnehmer wirksam?
Ihre Kündigung wird mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Ab wann wird eine Kündigung durch den Versicherer wirksam?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung muss in Textform erfolgen, zum Beispiel per E-Mail oder Brief.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
