In der Hundehalterhaftpflicht Comfort der Ammerländer können Sie Ihre Beiträge im Voraus monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag zahlen. Erfahren Sie hier, wie Versicherungsperiode und Versicherungsjahr festgelegt sind und was bei kürzeren oder längeren Vertragslaufzeiten gilt.
Beitragszahlung:
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt, entweder durch laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag.
Versicherungsperiode:
- Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr.
- Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
- Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Versicherungsjahr:
- Das Versicherungsjahr beträgt ein Jahr.
- Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt.
- Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Was bedeutet das konkret?
Sie zahlen Ihren Beitrag immer im Voraus und können dabei zwischen verschiedenen Zahlweisen wählen – von monatlich bis zu einem einmaligen Beitrag. Die Versicherungsperiode umfasst grundsätzlich ein Jahr; nur bei einer von vornherein kürzeren Vertragsdauer ist sie entsprechend kürzer. Auch das Versicherungsjahr dauert in der Regel ein Jahr, wobei das erste Jahr verkürzt sein kann, wenn die Vertragsdauer nicht in ganzen Jahren aufgeht.
Häufige Fragen
Welche Zahlweisen sind für den Beitrag möglich?
Je nach Vereinbarung können die Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag gezahlt werden. Die Zahlung erfolgt jeweils im Voraus.
Wie lange dauert die Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Was gilt, wenn die Vertragsdauer kürzer als ein Jahr ist?
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Wie lang ist das Versicherungsjahr?
Das Versicherungsjahr beträgt ein Jahr. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
