Bei der Ammerländer Hundehalterhaftpflicht im Tarif Comfort ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers auch aus Erhöhungen und Erweiterungen des versicherten Risikos mitversichert. Erfahren Sie, welche Ausnahmen gelten und welche Kündigungsrechte bei geänderten Rechtsvorschriften bestehen.
Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers:
- aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos.
Dies gilt nicht:
- für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie
- für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Versichert ist außerdem die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers:
- aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften.
In diesen Fällen ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Was bedeutet das konkret?
Wächst das versicherte Risiko im Laufe der Zeit oder kommt etwas hinzu, ist die gesetzliche Haftpflicht grundsätzlich weiterhin abgedeckt. Bestimmte Bereiche sind davon jedoch ausgenommen, etwa versicherungspflichtige Fahrzeuge oder Risiken mit eigener Vorsorgepflicht. Verändert sich das Risiko durch neue oder geänderte Gesetze, kann der Versicherer den Vertrag unter Einhaltung der genannten Frist kündigen.
Häufige Fragen
Sind Erhöhungen und Erweiterungen des versicherten Risikos mitversichert?
Ja. Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos.
Welche Risiken sind vom Versicherungsschutz ausgenommen?
Ausgenommen sind Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Was gilt bei Risikoerhöhungen durch neue oder geänderte Gesetze?
Auch die gesetzliche Haftpflicht aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften ist versichert. In diesen Fällen ist der Versicherer jedoch berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.
Wann erlischt das Kündigungsrecht des Versicherers?
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
