Bei der Ammerländer Hundehalterhaftpflicht im Tarif Economic ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Erhöhungen und Erweiterungen des versicherten Risikos abgesichert. Erfahren Sie, welche Risiken dabei ausgenommen sind und wann der Versicherer bei geänderten Rechtsvorschriften ein Kündigungsrecht hat.
Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers:
- aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos. Dies gilt nicht:
- für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie
- für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
- aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. In diesen Fällen ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Was bedeutet das konkret?
Wächst das versicherte Risiko im Laufe der Zeit an oder erweitert es sich, ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers grundsätzlich weiterhin mitversichert. Ausgenommen sind bestimmte Risiken, etwa bei versicherungspflichtigen Fahrzeugen oder Risiken mit gesetzlicher Vorsorgepflicht. Steigt das Risiko durch neue oder geänderte Gesetze, darf der Versicherer den Vertrag unter Einhaltung einer festgelegten Frist kündigen – dieses Recht besteht jedoch nur für einen begrenzten Zeitraum.
Häufige Fragen
Sind Erhöhungen und Erweiterungen des versicherten Risikos mitversichert?
Ja. Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos.
Welche Risiken sind von diesem Versicherungsschutz ausgenommen?
Ausgenommen sind Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Was gilt bei Risikoerhöhungen durch neue oder geänderte Gesetze?
Erhöht sich das versicherte Risiko durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften, ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.
Wie lange kann der Versicherer das Kündigungsrecht ausüben?
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
