Die Ammerländer Hundehalterhaftpflicht im Tarif Comfort bietet mit der Erweiterten Forderungsausfalldeckung einen Opferschutz: Bleibt nach einem Personenschaden das schädigende Tier oder dessen Halter unbekannt, kann der Versicherungsnehmer unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 50.000 EURO Entschädigung erhalten.
Erweiterte Forderungsausfalldeckung (Opferschutz):
Ergänzend zu A3-1.1 besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn der Schadenersatzanspruch des Versicherungsnehmers aufgrund eines Personenschadens nicht durchgesetzt werden kann, weil das schädigende Tier und/oder dessen Halter nicht bekannt ist.
Der Versicherer ist gegenüber dem Versicherungsnehmer oder einer gemäß A1-2 versicherten Person nur dann leistungspflichtig, wenn:
- a) der Schädiger eine vorsätzliche Straftat begangen hat;
- b) aufgrund dessen eine Strafanzeige vom Versicherungsnehmer oder der versicherten (verletzten) Person gestellt wurde;
- c) das polizeiliche Ermittlungsverfahren eingestellt wurde und der schriftliche Einstellungsbescheid vorliegt;
- d) der Versicherer Einblick in die polizeiliche Ermittlungsakte erhalten hat;
- e) der Schädiger unbekannt bleibt.
Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist auf 50.000,- EURO je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt. Das gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für:
- a) psychische Folgeschäden,
- b) Sachschäden.
Was bedeutet das konkret?
Wird jemand durch einen Hund verletzt und lässt sich weder das Tier noch dessen Halter ermitteln, springt diese Deckung ein: Sie sorgt dafür, dass das Opfer eines Personenschadens dennoch eine Entschädigung erhalten kann. Voraussetzung ist unter anderem eine vorsätzliche Straftat, eine Strafanzeige und ein eingestelltes Ermittlungsverfahren gegen einen unbekannten Schädiger. Die Leistung ist der Höhe nach begrenzt, und bestimmte Schäden sind davon ausgenommen.
Häufige Fragen
Wann greift die Erweiterte Forderungsausfalldeckung?
Sie greift, wenn der Schadenersatzanspruch des Versicherungsnehmers aufgrund eines Personenschadens nicht durchgesetzt werden kann, weil das schädigende Tier und/oder dessen Halter nicht bekannt ist.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Leistung erfüllt sein?
Der Schädiger muss eine vorsätzliche Straftat begangen haben, es muss eine Strafanzeige gestellt worden sein, das polizeiliche Ermittlungsverfahren muss eingestellt und der schriftliche Einstellungsbescheid vorliegen, der Versicherer muss Einblick in die polizeiliche Ermittlungsakte erhalten haben und der Schädiger muss unbekannt bleiben.
Wie hoch ist die Entschädigung maximal?
Die Entschädigungsleistung ist auf 50.000,- EURO je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt. Das gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Welche Schäden sind von der Leistung ausgenommen?
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für psychische Folgeschäden und für Sachschäden.
Inhalte aus: Ammerländer Hundehalterhaftpflicht Comfort
