Nach einem Schadenfall besteht in der Privathaftpflicht Exclusiv der Ammerländer ein Sonderkündigungsrecht – etwa nach einer Schadenersatzzahlung, einer zu Unrecht abgelehnten Freistellung oder der gerichtlichen Zustellung einer Klage. Hier erfahren Sie, welche Fristen gelten und ab wann eine Kündigung durch Versicherungsnehmer oder Versicherer wirksam wird.
Kündigungsrecht
Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werden, wenn
- vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung oder eine Zahlung von Sanierungskosten von Umweltschäden geleistet wurde,
- der Versicherer den Anspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung zu Unrecht abgelehnt hat, oder
- dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch gerichtlich zugestellt wird.
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) spätestens einen Monat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Kündigung durch Versicherungsnehmer
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird.
Kündigung durch Versicherer
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Versicherungsfall haben sowohl Sie als auch der Versicherer die Möglichkeit, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Dieses Sonderkündigungsrecht greift, wenn im Zusammenhang mit einem Schaden bestimmte Ereignisse eingetreten sind. Kündigen Sie selbst, können Sie den Zeitpunkt bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode beeinflussen. Kündigt der Versicherer, endet der Schutz erst einen Monat später.
Häufige Fragen
Wann darf ich meine Privathaftpflicht nach einem Schadenfall kündigen?
Eine Kündigung ist möglich, wenn der Versicherer eine Schadenersatzzahlung oder Sanierungskosten für Umweltschäden geleistet hat, wenn er einen Anspruch auf Freistellung zu Unrecht abgelehnt hat oder wenn Ihnen eine Klage über einen versicherten Anspruch gerichtlich zugestellt wird.
Welche Frist gilt für die Kündigung nach einem Versicherungsfall?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) spätestens einen Monat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Ab wann wird meine eigene Kündigung wirksam?
Die Kündigung des Versicherungsnehmers wird mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Ab wann wird eine Kündigung durch den Versicherer wirksam?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform zugehen, zum Beispiel per E-Mail oder Brief.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
