Wann greift der Schutz in der Privathaftpflicht der Ammerländer im Tarif Exclusiv? Der Versicherungsschutz startet zum Zeitpunkt, der im Versicherungsschein genannt ist – wichtig sind dabei die Regelungen zur pünktlichen Zahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was bedeutet das konkret?
Der Beginn Ihres Schutzes richtet sich nach dem Datum, das in Ihrem Versicherungsschein steht. Damit der Schutz wie vorgesehen greift, kommt es zusätzlich darauf an, dass der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt wird. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Woran erkenne ich den Beginn meines Schutzes?
Der maßgebliche Zeitpunkt ist im Versicherungsschein angegeben.
Welche Bedingung ist mit dem Beginn verknüpft?
Der Beginn gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was passiert bei verspäteter Zahlung des Erst- oder Einmalbeitrags?
Es gelten die Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags. Die konkreten Folgen hängen vom jeweiligen Tarif/Bedingungswerk ab.
