In der Privathaftpflicht der Ammerländer im Tarif Exclusiv gilt für den räumlichen Geltungsbereich eine erweiterte Regelung: Versicherungsschutz besteht für Schadenereignisse, die in einem EU-Mitgliedsstaat, der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein eintreten.
Versicherungsschutz besteht – abweichend von A1-6.14 – für Schadenereignisse, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegens, Island oder Liechtenstein eintreten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz ist nicht nur auf ein einzelnes Land begrenzt. Tritt ein Schadenereignis innerhalb der genannten Länder ein, ist es vom Geltungsbereich dieses Tarifs erfasst. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich sind allein die vertraglichen Bedingungen.
Häufige Fragen
In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht für Schadenereignisse, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegens, Island oder Liechtenstein eintreten.
Weicht diese Regelung vom Standard ab?
Ja, der Versicherungsschutz gilt abweichend von A1-6.14.
Ist die Schweiz vom Geltungsbereich umfasst?
Ja, Schadenereignisse in der Schweiz sind vom räumlichen Geltungsbereich erfasst.
Gilt der Schutz auch außerhalb der EU?
Der Schutz gilt für EU-Mitgliedsstaaten sowie zusätzlich für die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein.
