Die Privathaftpflicht der Ammerländer im Tarif Excellent bietet Versicherungsschutz für Schadenereignisse, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegens, Islands oder Liechtensteins eintreten – abweichend von A1-6.14. Was das für den räumlichen Geltungsbereich konkret bedeutet, erfahren Sie hier.
Räumlicher Geltungsbereich im Tarif Excellent:
Versicherungsschutz besteht – abweichend von A1-6.14 – für Schadenereignisse, die in einem der folgenden Gebiete eintreten:
- ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union
- die Schweiz
- Norwegen
- Island
- Liechtenstein
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt nicht nur innerhalb der Europäischen Union, sondern auch in einigen weiteren europäischen Ländern. Tritt ein Schadenereignis in einem dieser genannten Länder ein, besteht Versicherungsschutz. Diese Regelung weicht von der Standardbestimmung A1-6.14 ab.
Häufige Fragen
In welchen Ländern gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht für Schadenereignisse, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegens, Islands oder Liechtensteins eintreten.
Gilt der Schutz auch in der Schweiz?
Ja, die Schweiz gehört zu den Ländern, in denen Versicherungsschutz für Schadenereignisse besteht.
Weicht diese Regelung von den Standardbedingungen ab?
Ja, die Regelung im Tarif Excellent gilt abweichend von A1-6.14.
Sind auch Nicht-EU-Länder eingeschlossen?
Ja, neben den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind auch die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein eingeschlossen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026