In der Privathaftpflicht Exclusiv der Ammerländer können Beiträge im Voraus monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag gezahlt werden. Die Versicherungsperiode beträgt in der Regel ein Jahr – erfahre hier, welche Regeln bei längerer oder kürzerer Vertragsdauer gelten.
Beitragszahlung:
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt, entweder durch laufende Zahlungen oder als Einmalbeitrag. Möglich sind:
- monatlich
- vierteljährlich
- halbjährlich
- jährlich
- als Einmalbeitrag
Versicherungsperiode:
- Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr.
- Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
- Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Was bedeutet das konkret?
Du kannst selbst wählen, in welchem Rhythmus du deinen Beitrag im Voraus zahlst – von monatlich bis jährlich oder in einer Summe als Einmalbeitrag. Die Abrechnung erfolgt jeweils für eine Versicherungsperiode, die üblicherweise ein Jahr umfasst. Nur wenn dein Vertrag von vornherein kürzer läuft, richtet sich die Periode nach dieser kürzeren Laufzeit.
Häufige Fragen
In welchen Abständen kann ich den Beitrag zahlen?
Je nach Vereinbarung kannst du im Voraus monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag zahlen.
Wann muss der Beitrag gezahlt werden?
Die Beiträge werden im Voraus gezahlt – entweder als laufende Zahlungen oder als Einmalbeitrag.
Wie lang ist die Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Was gilt bei einer Vertragsdauer unter einem Jahr?
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
