In der Hundehalterhaftpflicht der Ammerländer im Tarif Comfort besteht für bestimmte rechtliche Interessen kein Rechtsschutz. Ausgeschlossen sind unter anderem Angelegenheiten rund um Gebäude, Enteignung und Flurbereinigung sowie Streitigkeiten zwischen mitversicherten Personen oder Lebenspartnern und Verfahren vor Verfassungs- und internationalen Gerichten.
Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen:
- im Zusammenhang mit Erwerb, Veräußerung, Planung, Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils oder im Zusammenhang mit Bergbauschäden;
- in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs- sowie im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten;
- mehrerer mitversicherter Personen desselben Versicherungsvertrages untereinander, nichtehelicher und ehelicher Lebenspartner gegeneinander im ursächlichen Zusammenhang mit der Lebensgemeinschaft, auch nach deren Beendigung;
- vor Verfassungsgerichten, supranationalen oder internationalen Gerichten.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif Comfort schließt für einige Themenbereiche die Übernahme von Rechtsschutz aus. Dazu zählen rechtliche Auseinandersetzungen rund um Gebäude, bestimmte behördliche und baurechtliche Verfahren, Streitigkeiten zwischen mitversicherten Personen oder Lebenspartnern sowie Verfahren vor Verfassungs- und internationalen Gerichten. In diesen Fällen werden die entsprechenden rechtlichen Interessen nicht abgedeckt.
Häufige Fragen
Sind Rechtsstreitigkeiten rund um ein Gebäude abgedeckt?
Nein. Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit Erwerb, Veräußerung, Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils sowie bei Bergbauschäden besteht kein Rechtsschutz.
Gilt der Rechtsschutz bei Streitigkeiten zwischen Lebenspartnern?
Nein. Ausgeschlossen sind rechtliche Interessen nichtehelicher und ehelicher Lebenspartner gegeneinander im ursächlichen Zusammenhang mit der Lebensgemeinschaft, auch nach deren Beendigung.
Besteht Rechtsschutz zwischen mitversicherten Personen?
Nein. Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen mehrerer mitversicherter Personen desselben Versicherungsvertrages untereinander besteht kein Rechtsschutz.
Sind Verfahren vor Verfassungs- oder internationalen Gerichten mitversichert?
Nein. Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Verfassungsgerichten sowie supranationalen oder internationalen Gerichten besteht kein Rechtsschutz.
Gilt der Ausschluss auch für behördliche Verfahren?
Ja. Ausgeschlossen sind rechtliche Interessen in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs- sowie im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
