In der Hundehalterhaftpflicht Comfort der Ammerländer ist auch die gesetzliche Haftpflicht fremder Hundehüter, von Familienangehörigen und weiteren in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen versichert. Erfahren Sie, welche Rechte und Pflichten dabei für den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen gelten.
Versichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht:
- des fremden nicht gewerbsmäßig tätigen Hundehüters in dieser Eigenschaft,
- der Familienangehörigen des Versicherungsnehmers gemäß A1-7.4 a),
- aller sonstigen mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen.
Alle für den Versicherungsnehmer geltenden Vertragsbestimmungen sind auf die mitversicherten Personen entsprechend anzuwenden. Dies gilt nicht für die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (A1-9), wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte Person entsteht.
Unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse in der Person des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person vorliegen, entfällt der Versicherungsschutz sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die mitversicherten Personen.
Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag darf nur der Versicherungsnehmer ausüben. Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl der Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten Personen verantwortlich.
Was bedeutet das konkret?
Neben dem Versicherungsnehmer sind auch weitere Personen mitversichert – etwa jemand, der den Hund vorübergehend und nicht gewerbsmäßig hütet, Familienangehörige sowie Personen, die im gleichen Haushalt leben. Für diese Personen gelten grundsätzlich dieselben Vertragsregeln. Ansprüche aus dem Vertrag kann jedoch nur der Versicherungsnehmer geltend machen, während alle Beteiligten für die Einhaltung der Pflichten verantwortlich sind.
Häufige Fragen
Wer ist neben dem Versicherungsnehmer mitversichert?
Mitversichert sind der fremde nicht gewerbsmäßig tätige Hundehüter in dieser Eigenschaft, die Familienangehörigen des Versicherungsnehmers gemäß A1-7.4 a) sowie alle sonstigen mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen.
Gelten die Vertragsbestimmungen auch für mitversicherte Personen?
Ja, alle für den Versicherungsnehmer geltenden Vertragsbestimmungen sind auf die mitversicherten Personen entsprechend anzuwenden. Ausgenommen sind die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (A1-9), wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte Person entsteht.
Wer darf die Rechte aus dem Vertrag ausüben?
Die Rechte aus dem Versicherungsvertrag darf nur der Versicherungsnehmer ausüben.
Wer ist für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich?
Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl der Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten Personen verantwortlich.
Was passiert bei Risikobegrenzungen oder Ausschlüssen?
Liegen die Voraussetzungen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse in der Person des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person vor, entfällt der Versicherungsschutz sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die mitversicherten Personen.
