Wird ein Unternehmen veräußert, regelt die Hundehalterhaftpflicht Comfort der Ammerländer, wie Rechte und Pflichten auf den Erwerber übergehen, welche Kündigungsrechte für Versicherer und Erwerber gelten, wer für den Beitrag haftet und welche Anzeigepflichten in Textform bestehen.
Übergang der Versicherung:
Wird ein Unternehmen veräußert, tritt der Erwerber an Stelle des Versicherungsnehmers in die während der Dauer seines Eigentums sich aus dem Versicherungsvertrag ergebenden Rechte und Pflichten ein.
Dies gilt auch, wenn ein Unternehmen aufgrund eines Nießbrauchs, eines Pachtvertrags oder eines ähnlichen Verhältnisses von einem Dritten übernommen wird.
Kündigung:
Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber gegenüber den Versicherungsvertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
Der Erwerber ist berechtigt, den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung oder bis zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode in Textform zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb ausgeübt wird. Bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung erlischt es innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis.
Beitrag:
- Der Veräußerer und der Erwerber haften für den Beitrag als Gesamtschuldner, wenn der Übergang auf den Erwerber während einer laufenden Versicherungsperiode erfolgt.
- Wenn der Versicherungsvertrag gekündigt wird, haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.
Anzeigepflichten:
Die Veräußerung ist dem Versicherer vom Veräußerer oder Erwerber unverzüglich in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) anzuzeigen.
Bei einer schuldhaften Verletzung der Anzeigepflicht besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, in dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugehen müssen. Der Versicherer muss hierzu nachweisen, dass er den mit dem Veräußerer bestehenden Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte.
Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn ihm die Veräußerung zu dem Zeitpunkt bekannt war, zu dem ihm die Anzeige hätte zugehen müssen. Der Versicherer bleibt ebenfalls zur Leistung verpflichtet, wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalls die Frist für seine Kündigung abgelaufen war und er nicht gekündigt hat.
Was bedeutet das konkret?
Wechselt ein Unternehmen den Eigentümer, übernimmt der neue Inhaber grundsätzlich den bestehenden Versicherungsvertrag mit allen Rechten und Pflichten. Sowohl der Versicherer als auch der Erwerber können den Vertrag unter bestimmten Fristen kündigen. Solange der Vertrag läuft, teilen sich Veräußerer und Erwerber die Beitragspflicht. Wichtig ist, die Veräußerung dem Versicherer rechtzeitig und schriftlich zu melden, damit der Versicherungsschutz erhalten bleibt.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Vertrag bei einer Veräußerung des Unternehmens?
Der Erwerber tritt an Stelle des Versicherungsnehmers in die während der Dauer seines Eigentums sich aus dem Versicherungsvertrag ergebenden Rechte und Pflichten ein. Dies gilt auch bei Übernahme aufgrund eines Nießbrauchs, eines Pachtvertrags oder eines ähnlichen Verhältnisses.
Welche Kündigungsfristen gelten nach dem Erwerb?
Der Versicherer kann dem Erwerber mit einer Frist von einem Monat in Textform kündigen; das Recht erlischt einen Monat ab Kenntnis von der Veräußerung. Der Erwerber kann mit sofortiger Wirkung oder bis zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode in Textform kündigen; das Recht erlischt einen Monat nach dem Erwerb bzw. ab Erlangung der Kenntnis vom Bestehen der Versicherung.
Wer haftet für den Beitrag?
Erfolgt der Übergang während einer laufenden Versicherungsperiode, haften Veräußerer und Erwerber als Gesamtschuldner. Wird der Vertrag gekündigt, haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.
Muss die Veräußerung gemeldet werden?
Ja, die Veräußerung ist dem Versicherer vom Veräußerer oder Erwerber unverzüglich in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) anzuzeigen.
Welche Folgen hat eine verletzte Anzeigepflicht?
Bei schuldhafter Verletzung besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, in dem die Anzeige hätte zugehen müssen. Der Versicherer muss nachweisen, dass er den Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte. Er bleibt jedoch zur Leistung verpflichtet, wenn ihm die Veräußerung bekannt war oder wenn die Kündigungsfrist abgelaufen war und er nicht gekündigt hat.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
