Die Hundehalterhaftpflicht der Ammerländer regelt im Tarif Comfort den Versicherungsschutz im Ausland und deckt dabei Versicherungsfälle ab, die im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie eintreten. Erfahren Sie, welcher Umfang gilt und wo Ihr Schutz greift.
In der Hundehalterhaftpflicht der Ammerländer gilt im Tarif Comfort folgendes für Ausland:
Versichert sind im Umfang von A1-6.36 die im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintretenden Versicherungsfälle.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif Comfort erstreckt den Versicherungsschutz auch auf bestimmte Versicherungsfälle, die außerhalb Deutschlands eintreten. Maßgeblich ist dabei der Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie, wobei der Umfang der Regelung A1-6.36 zugrunde liegt. Diese Erläuterung dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Besteht in der Hundehalterhaftpflicht Comfort auch Schutz im Ausland?
Ja. Versichert sind die im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintretenden Versicherungsfälle.
In welchem Umfang gilt der Auslandsschutz?
Der Schutz gilt im Umfang von A1-6.36.
Welche Richtlinie ist für den Geltungsbereich maßgeblich?
Maßgeblich ist die EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG).
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt in der Hundehalterhaftpflicht der Ammerländer im Tarif Comfort.
