Die Hundehalterhaftpflicht der Ammerländer regelt im Tarif Comfort den Versicherungsschutz für Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz – von der Schädigung geschützter Arten über Gewässer und Grundwasser bis zum Boden, samt Sanierungspflichten bei plötzlicher, unfallartiger Schadenverursachung.
Der Versicherungsschutz für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) besteht im Umfang von Abschnitt A1 und den folgenden Bedingungen.
Zur gesetzlichen Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen (Allgemeines Umweltrisiko) siehe A1-6.1.
Ein Umweltschaden im Sinne des Umweltschadengesetzes (USchadG) ist eine:
- Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen,
- Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser,
- Schädigung des Bodens.
Versichert sind – abweichend von A1-3.1 – den Versicherungsnehmer betreffende öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß USchadG, soweit während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrags:
- die schadenverursachenden Emissionen plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig in die Umwelt gelangt sind oder
- die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig erfolgt ist.
Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadenverursachung besteht Versicherungsschutz für Umweltschäden durch Lagerung, Verwendung oder anderen Umgang von oder mit Erzeugnissen Dritter ausschließlich dann, wenn der Umweltschaden auf einen Konstruktions-, Produktions- oder Instruktionsfehler dieser Erzeugnisse zurückzuführen ist.
Jedoch besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Fehler im Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Erzeugnisse nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht hätte erkannt werden können (Entwicklungsrisiko).
Versichert sind darüber hinaus den Versicherungsnehmer betreffende Pflichten oder Ansprüche wegen Umweltschäden an eigenen, gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Grundstücken, soweit diese Grundstücke vom Versicherungsschutz dieses Vertrags erfasst sind.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif Comfort deckt bestimmte Umweltschäden ab, für die Sie als Halter nach dem Umweltschadensgesetz zur Sanierung herangezogen werden können. Dazu zählen etwa Schäden an geschützten Arten und Lebensräumen, an Gewässern und am Boden. Grundsätzlich greift der Schutz, wenn der Schaden plötzlich und unfallartig entsteht. Ergänzend sind auch Umweltschäden auf eigenen oder genutzten Grundstücken erfasst, sofern diese vom Vertrag umfasst sind. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was gilt im Tarif Comfort als Umweltschaden nach dem USchadG?
Als Umweltschaden gilt eine Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen, eine Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser sowie eine Schädigung des Bodens.
Unter welchen Voraussetzungen sind Sanierungspflichten versichert?
Versichert sind öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung, soweit während der Wirksamkeit des Vertrags die schadenverursachenden Emissionen plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig in die Umwelt gelangt sind oder die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig erfolgt ist.
Besteht Schutz für Umweltschäden durch Erzeugnisse Dritter?
Ja, auch ohne plötzliche Schadenverursachung besteht Schutz, wenn der Umweltschaden auf einen Konstruktions-, Produktions- oder Instruktionsfehler dieser Erzeugnisse zurückzuführen ist. Kein Schutz besteht jedoch, wenn der Fehler im Zeitpunkt des Inverkehrbringens nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht erkennbar war (Entwicklungsrisiko).
Sind Umweltschäden an eigenen oder genutzten Grundstücken versichert?
Versichert sind Pflichten oder Ansprüche wegen Umweltschäden an eigenen, gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Grundstücken, soweit diese Grundstücke vom Versicherungsschutz dieses Vertrags erfasst sind.
