In der Privathaftpflicht Exclusiv der Ammerländer gilt der Vertrag für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum und verlängert sich bei mindestens einjähriger Laufzeit automatisch um jeweils ein Jahr. Erfahren Sie, welche Kündigungsfristen gelten, was bei kurzen und mehrjährigen Verträgen passiert und wann der Vertrag endet.
Vertragsdauer:
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
Stillschweigende Verlängerung:
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
Vertragsdauer von weniger als einem Jahr:
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Kündigung bei mehrjährigen Verträgen:
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Wegfall des versicherten Interesses:
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Vertrag läuft zunächst für die im Versicherungsschein festgelegte Zeit. Läuft er mindestens ein Jahr, verlängert er sich anschließend automatisch immer wieder um ein weiteres Jahr – es sei denn, eine Seite kündigt rechtzeitig vorher. Kürzere Verträge laufen von selbst aus, ohne dass jemand kündigen muss. Bei besonders langen Verträgen und beim Wegfall des versicherten Interesses gelten die oben genannten Regeln.
Häufige Fragen
Wie lange läuft mein Vertrag?
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
Verlängert sich der Vertrag automatisch?
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
Was passiert bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr?
Der Vertrag endet zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Wann kann ich einen mehrjährigen Vertrag kündigen?
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Was gilt, wenn das versicherte Interesse wegfällt?
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.
