Der Versicherer übernimmt die notwendigen Reparaturkosten (Ersatzteile gleicher Art und Qualität sowie Arbeitslohn), um die Verkehrs- und Funktionstüchtigkeit wiederherzustellen, bis maximal zur vereinbarten Versicherungssumme. Voraussetzung für eine Entschädigung ist der Nachweis der tatsächlich angefallenen und notwendigen Kosten für die Wiederbeschaffung oder Reparatur (gleicher Art und Qualität) durch einen Original-Händlerkaufbeleg oder eine Reparaturrechnung.