Beim Diebstahl muss der Kaufbeleg des Schlosses zusammen mit dem Kaufbeleg für das Fahrrad dem Versicherer vorgelegt werden. Sollte kein Kaufbeleg für das Schloss vorhanden sein, ist eine Bestätigung oder Kopie der Rechnung erforderlich, die die Art und Marke des Schlosses ausweist. Eine solche Bestätigung kann beispielsweise bei einem Fahrradhändler eingeholt werden.
Wie prüft die Ammerländer, welches Schloss ich benutzt habe?
