Bei einem Fahrraddiebstahl prüft die Ammerländer anhand von Kaufbelegen, welches Schloss verwendet wurde. Vorzulegen sind der Kaufbeleg für Schloss und Fahrrad – fehlt der Beleg für das Schloss, hilft eine Bestätigung mit Angabe von Art und Marke weiter.</p>
Beim Diebstahl muss der Kaufbeleg des Schlosses zusammen mit dem Kaufbeleg für das Fahrrad dem Versicherer vorgelegt werden.
Sollte kein Kaufbeleg für das Schloss vorhanden sein, ist eine Bestätigung oder Kopie der Rechnung erforderlich, die die Art und Marke des Schlosses ausweist.
Eine solche Bestätigung kann beispielsweise bei einem Fahrradhändler eingeholt werden.
Was bedeutet das konkret?
Damit die Versicherung nachvollziehen kann, welches Schloss beim Diebstahl im Einsatz war, sind entsprechende Nachweise nötig. In der Regel genügen die Kaufbelege für Fahrrad und Schloss. Ist der Beleg für das Schloss nicht mehr auffindbar, lässt sich ersatzweise eine Bestätigung nutzen, aus der Art und Marke des Schlosses hervorgehen – etwa über einen Fahrradhändler.
Häufige Fragen
Welche Nachweise muss ich beim Diebstahl vorlegen?
Vorzulegen sind der Kaufbeleg des Schlosses zusammen mit dem Kaufbeleg für das Fahrrad.
Was passiert, wenn ich keinen Kaufbeleg für das Schloss habe?
Dann ist eine Bestätigung oder Kopie der Rechnung erforderlich, die die Art und Marke des Schlosses ausweist.
Wo kann ich eine solche Bestätigung erhalten?
Eine solche Bestätigung kann beispielsweise bei einem Fahrradhändler eingeholt werden.
Was muss die Bestätigung zum Schloss enthalten?
Sie muss die Art und Marke des Schlosses ausweisen.
