In der Fahrradversicherung der Itzehoer gilt der Schutz weltweit und rund um die Uhr – ganz ohne Nachtzeitklausel. Ob tagsüber oder nachts: Dein Fahrrad ist zeitlich unbegrenzt versichert, sodass du es beruhigt draußen abstellen kannst.
Der Versicherungsschutz in der Fahrradversicherung gilt weltweit und ist zeitlich unbegrenzt. Eine Nachtzeitklausel gibt es nicht.
Was bedeutet das konkret?
Für den Versicherungsschutz spielt es keine Rolle, zu welcher Tages- oder Nachtzeit etwas mit deinem Fahrrad passiert. Da es keine Nachtzeitklausel gibt, ist dein Fahrrad auch nachts und unabhängig vom Ort geschützt.
Häufige Fragen
Kann ich mein Fahrrad nachts draußen stehen lassen?
Ja. Der Versicherungsschutz ist zeitlich unbegrenzt und es gibt keine Nachtzeitklausel.
Gibt es in der Fahrradversicherung eine Nachtzeitklausel?
Nein, eine Nachtzeitklausel gibt es nicht.
Wo gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt weltweit.
Ist der Schutz zeitlich begrenzt?
Nein, der Versicherungsschutz ist zeitlich unbegrenzt.
