Es gibt keine vorgeschriebene Anforderung für das Schloss. Für die Sicherung des Fahrrads können Schlösser ohne Mindestkaufpreis verwendet werden, und eine bestimmte Marke wird nicht vorgegeben oder empfohlen. Das Fahrrad muss jedoch mit einem verkehrsüblichen Sicherheitsschloss abgeschlossen werden.
Ein einfaches Schloss (z. B. Bügel- oder Kettenschloss) aus dem Einzelhandel ist ausreichend. Rahmen- und Zahlenschlösser sind ausgeschlossen, da Rahmenschlösser nicht als eigenständige Schlösser gelten. Es muss die Möglichkeit bestehen, das Fahrrad mit anderen Sicherheitsschlössern anzuschließen. Kombinationsschlösser, die ein Rahmenschloss mit einer Einsteckkette verbinden (z. B. von AXA, Abus, Trelock, Kryptonite), werden in der Fahrradvollkasko als Sicherheitsschlösser anerkannt.