Grundsätzlich wird der bezahlte Betrag als Versicherungssumme festgelegt. Sollte jedoch auf der Rechnung der ursprüngliche Wert des Fahrrads (nicht der UVP des Herstellers) vermerkt sein, können Sie wählen, ob der rabattierte oder der ursprüngliche Wert als Basis genommen wird.
Ich habe mein Fahrrad zu einem reduzierten Preis gekauft. Derzeit würde ich für den gleichen Betrag kein vergleichbares Fahrrad erhalten. Welchen Kaufpreis sollte ich angeben?
