Im Schadenfall wird die ursprüngliche Originalrechnung als Nachweis benötigt. Aus dieser müssen unter anderem der Name und die Anschrift des Käufers (Versicherungsnehmer) sowie die Rahmennummer des Fahrrads ersichtlich sein.
Fahrräder ohne Originalrechnung können nicht versichert werden.
Um den Neuwert im Schadensfall nachzuweisen, benötigt der Versicherungsnehmer in der Fahrradvollkaskoversicherung die folgende Dokumentation:
- Die ursprüngliche Originalrechnung des Verkäufers und
- Einen Nachweis über den Kauf des Fahrrads (z. B. einen Privatkaufvertrag).
Ein Privatkaufvertrag allein ist als Nachweis nicht ausreichend.