Im Schadenfall benötigen Sie als Nachweis die Originalrechnung. Diese muss den Namen und die Anschrift des Käufers (Versicherungsnehmer) sowie die Rahmennummer des Fahrrads enthalten. Fahrräder ohne Originalrechnung sind nicht versicherbar.
Im Schadenfall benötigen Sie als Nachweis die Originalrechnung. Diese muss den Namen und die Anschrift des Käufers (Versicherungsnehmer) sowie die Rahmennummer des Fahrrads enthalten. Fahrräder ohne Originalrechnung sind nicht versicherbar.