Wer seinen Hund im Comfort-Tarif der Hundehaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung als Zugtier vor Schlitten, Sulky, Kutsche oder Dog-Cart einsetzt, ist bei Schäden abgesichert – wobei Schäden an eigenen Fuhrwerken vom Versicherungsschutz ausgenommen bleiben.
Für den Comfort-Tarif der Hundehaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung gilt:
- Schäden durch Nutzung des Hundes als Zugtier sind mitversichert.
- Dies umfasst die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Person aus der Verwendung des versicherten Hundes als Zugtier von eigenen oder fremden Fuhrwerken (z.B. Schlitten, Sulky, Kutschen, Dog-Cart etc.).
- Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind jedoch Schäden an eigenen Fuhrwerken.
Was bedeutet das konkret?
Setzt du deinen Hund dafür ein, ein Gefährt zu ziehen – etwa einen Schlitten oder eine Kutsche –, greift der Schutz für Schäden, für die du als versicherte Person gesetzlich haftest. Das gilt sowohl bei eigenen als auch bei fremden Fuhrwerken. Nicht abgedeckt sind allerdings Schäden, die an deinen eigenen Fuhrwerken entstehen.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch die Nutzung meines Hundes als Zugtier mitversichert?
Ja, im Comfort-Tarif der Hundehaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung sind Schäden durch die Nutzung des Hundes als Zugtier mitversichert.
Welche Fuhrwerke sind davon erfasst?
Erfasst ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Verwendung des versicherten Hundes als Zugtier von eigenen oder fremden Fuhrwerken, zum Beispiel Schlitten, Sulky, Kutschen oder Dog-Cart.
Gibt es dabei einen Ausschluss?
Ja, Schäden an eigenen Fuhrwerken sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Gilt der Schutz auch bei fremden Fuhrwerken?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht aus der Verwendung des Hundes als Zugtier gilt sowohl bei eigenen als auch bei fremden Fuhrwerken.
