Bei der Hundehaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung bleibt der Versicherungsschutz für die übrigen mitversicherten Personen nach dem Tod des Versicherungsnehmers bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin bestehen – und wer den fälligen Beitrag einlöst, wird selbst zum neuen Versicherungsnehmer.
Für die übrigen mitversicherten Personen besteht im Falle des Todes des Versicherungsnehmers der bedingungsgemäße Versicherungsschutz bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort.
Wird der dann fällige Beitrag eingelöst, wird diese bisher mitversicherte Person Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Verstirbt der Versicherungsnehmer, endet der Schutz für die anderen mitversicherten Personen nicht sofort. Er läuft bis zum nächsten Termin weiter, an dem der Beitrag fällig wird. Wer diesen Beitrag dann bezahlt, übernimmt den Vertrag und tritt an die Stelle des bisherigen Versicherungsnehmers. Diese Darstellung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was passiert mit der Hundehaftpflichtversicherung, wenn der Versicherungsnehmer stirbt?
Für die übrigen mitversicherten Personen besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort.
Wie lange bleibt der Versicherungsschutz nach dem Tod bestehen?
Der Versicherungsschutz besteht bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort.
Wer wird nach dem Tod des Versicherungsnehmers neuer Versicherungsnehmer?
Wird der dann fällige Beitrag eingelöst, wird die bisher mitversicherte Person Versicherungsnehmer.
Muss der fällige Beitrag gezahlt werden, um den Vertrag fortzuführen?
Ja. Erst mit der Einlösung des dann fälligen Beitrags wird die bisher mitversicherte Person Versicherungsnehmer.
