Bei der Ammerländer Versicherung ist im Comfort-Tarif der Hundehaftpflichtversicherung auch die gewerbliche Nutzung des versicherten Hundes mitversichert, sofern sie mit Gewinnerzielungsabsicht erfolgt. Erfahren Sie, welche Umsatzgrenze gilt und welche Nutzung ausgeschlossen ist.
Für den Comfort-Tarif der Hundehaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung gilt:
Ergänzend gilt die freiberufliche und wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung mit dem versicherten Hund betrieben wird, als mitversichert.
Die Jahresumsatzsumme ist auf 15.000,- EURO begrenzt.
Ausgeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter von Hunden für die gewerbliche Nutzung zur Jagd.
Was bedeutet das konkret?
Wer seinen Hund im Comfort-Tarif nicht nur privat, sondern auch beruflich oder gewerblich einsetzt, um damit auf eigene Rechnung dauerhaft Geld zu verdienen, ist grundsätzlich mitversichert. Für diesen gewerblichen Einsatz gilt jedoch eine Obergrenze beim Jahresumsatz. Der Einsatz des Hundes zur Jagd ist von dieser gewerblichen Mitversicherung nicht abgedeckt.
Häufige Fragen
Ist die gewerbliche Nutzung des Hundes im Comfort-Tarif mitversichert?
Ja. Ergänzend gilt die freiberufliche und wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung mit dem versicherten Hund betrieben wird, als mitversichert.
Gibt es eine Umsatzgrenze für die gewerbliche Nutzung?
Ja. Die Jahresumsatzsumme ist auf 15.000,- EURO begrenzt.
Ist die gewerbliche Nutzung des Hundes zur Jagd versichert?
Nein. Ausgeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter von Hunden für die gewerbliche Nutzung zur Jagd.
Für welchen Tarif gelten diese Regelungen?
Diese Regelungen gelten für den Comfort-Tarif der Hundehaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung.
