Bei der Hundehaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung wird im Comfort-Tarif auf Wunsch die Mithaftung nach §254 BGB bis zu einer Schadenhöhe von 500,- EURO nicht angerechnet – so bleibt Ihr Schaden auch bei einem Mitverschulden umfassend geschützt.
Für den Comfort-Tarif der Hundehaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung gilt:
Falls gewünscht, wird die Mithaftung nach §254 BGB bis zu einer Schadenhöhe von 500,- EURO nicht angerechnet.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Schaden, kann es sein, dass Sie als Tierhalter eine Mitschuld tragen. Nach §254 BGB würde diese Mithaftung normalerweise anteilig berücksichtigt. Im Comfort-Tarif können Sie sich dafür entscheiden, dass diese Mithaftung bis zu einem Schaden von 500,- EURO nicht angerechnet wird. Das ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Angaben oben.
Häufige Fragen
Für welchen Tarif gilt die Regelung zur Mithaftung?
Die Regelung gilt für den Comfort-Tarif der Hundehaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung.
Bis zu welcher Schadenhöhe wird die Mithaftung nicht angerechnet?
Falls gewünscht, wird die Mithaftung nach §254 BGB bis zu einer Schadenhöhe von 500,- EURO nicht angerechnet.
Erfolgt die Nichtanrechnung der Mithaftung automatisch?
Nein, die Mithaftung wird nur auf Wunsch nicht angerechnet.
Auf welche gesetzliche Grundlage bezieht sich die Mithaftung?
Die Mithaftung bezieht sich auf §254 BGB.
