Die Hundehaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung schließt zahlreiche Zusatzleistungen ein: von Versicherungssummen bis 50 Mio. € über Mietsachschäden, Kaution im Ausland und Neuwertentschädigung bis hin zu Bergungs- und Rettungskosten, Nottötung, Bestattung, Unterbringung in einer Hundepension und einer Tierarztkosten-Ausfalldeckung.
-
Versicherungssumme im Comfort Tarif:
- Die Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden beträgt 50 Mio. € (bei Personenschäden max. 15 Mio. € je geschädigte Person).
-
Mietsachschäden an beweglichen Sachen:
- Versichert bis 250.000 €.
-
Kaution im Ausland:
- Bis zu 100.000 €.
-
Kosten für die Neuanschaffung eines Hundes:
- Bis zu 1.000 €.
-
Neuwertentschädigung:
- Bis zu 2.500 €.
-
Opferschutz:
- Bis zu 50.000 €.
Bergungs- und Rettungskosten
Mitversichert sind Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten, soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden, und für den im Versicherungsvertrag bezeichneten und gehaltenen Hund zu dessen Bergung und/oder Rettung zu erbringen sind.
Zusätzlich ist die gesetzliche Haftpflicht aus Schäden, die durch Rettungs- und Bergungskosten entstehen, mitversichert.
Die Höchstersatzleistung beträgt je Versicherungsfall und Versicherungsjahr maximal 5.000,- EURO.
Kosten für die Nottötung und / oder der Bestattung
Wenn ein versicherter Hund durch einen versicherten Schadenfall getötet oder so schwer verletzt wird, dass eine Nottötung durch einen Tierarzt angeraten wird, werden die entstandenen Kosten für die Nottötung und / oder die Bestattung übernommen. Eingeschlossen sind die Verbringungskosten an den Ort der Bestattung oder Nottötung.
Die nachzuweisenden Kosten sind auf maximal 500,- EURO je Versicherungsfall begrenzt.
Unterbringungskosten in einer Hundepension
Kann sich der Versicherungsnehmer aufgrund eines stationären Aufenthalts in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung infolge eines Unfalls oder einer Krankheit nicht um das versicherte Tier kümmern, so werden für die nachgewiesenen Unterbringungskosten in einer Tierpension max. 5.000,- EURO je Versicherungsfall und Versicherungsjahr geleistet.
Tierarztkosten-Ausfalldeckung
Wird der versicherte Hund durch einen fremden Hund verletzt und muss daraufhin von einem Tierarzt behandelt werden, erstatten wir die anfallenden Kosten der Behandlung bis zu einem Höchstbetrag von 5.000,- EURO je Versicherungsfall und Versicherungsjahr.
Der Versicherer ist gegenüber dem Versicherungsnehmer nur dann leistungspflichtig, wenn der Halter des fremden Hundes nicht in Anspruch genommen werden kann, weil der Halter zahlungsunfähig ist und auch über keinen Versicherungsschutz einer Hundehalterhaftpflichtversicherung verfügt und die Durchsetzung der Forderung gegen den Dritten gescheitert ist.
Was bedeutet das konkret?
Neben der eigentlichen Haftpflichtdeckung übernimmt die Hundehaftpflichtversicherung eine Reihe zusätzlicher Kosten rund um Ihren Hund. Dazu gehören etwa Einsätze von Rettungsdiensten, die Nottötung und Bestattung nach einem schweren Schadenfall, die Unterbringung in einer Tierpension, wenn Sie im Krankenhaus liegen, sowie Tierarztkosten, falls Ihr Hund von einem fremden Hund verletzt wird und der andere Halter nicht zahlen kann. Für jede dieser Leistungen gelten eigene Höchstbeträge.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Versicherungssumme im Comfort Tarif?
Die Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden beträgt 50 Mio. €. Bei Personenschäden werden maximal 15 Mio. € je geschädigte Person geleistet.
Sind Bergungs- und Rettungskosten mitversichert?
Ja. Mitversichert sind Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze für den versicherten Hund, soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden. Die Höchstersatzleistung beträgt je Versicherungsfall und Versicherungsjahr maximal 5.000,- EURO.
Werden Kosten für Nottötung und Bestattung übernommen?
Ja. Wird ein versicherter Hund durch einen versicherten Schadenfall getötet oder so schwer verletzt, dass eine Nottötung durch einen Tierarzt angeraten wird, werden die Kosten für Nottötung und/oder Bestattung inklusive Verbringungskosten übernommen. Die nachzuweisenden Kosten sind auf maximal 500,- EURO je Versicherungsfall begrenzt.
Wann werden Unterbringungskosten in einer Hundepension erstattet?
Wenn sich der Versicherungsnehmer aufgrund eines stationären Aufenthalts in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung infolge eines Unfalls oder einer Krankheit nicht um das Tier kümmern kann, werden die nachgewiesenen Unterbringungskosten mit max. 5.000,- EURO je Versicherungsfall und Versicherungsjahr geleistet.
Wann greift die Tierarztkosten-Ausfalldeckung?
Wird der versicherte Hund durch einen fremden Hund verletzt, werden die Behandlungskosten bis zu 5.000,- EURO je Versicherungsfall und Versicherungsjahr erstattet. Voraussetzung ist, dass der Halter des fremden Hundes nicht in Anspruch genommen werden kann, weil er zahlungsunfähig ist, über keine Hundehalterhaftpflichtversicherung verfügt und die Durchsetzung der Forderung gescheitert ist.
