Die Hundehaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung schließt gesetzliche Haftpflichtansprüche aus dem privaten Gebrauch eigener oder fremder Hundeschlitten ein und deckt auch die Teilnahme an Hundeschlittenrennen mit eigenen Hunden samt Trainingsläufen ab – solange keine Einkünfte erzielt werden. Schäden am Schlitten selbst bleiben jedoch ausgeschlossen.
Für die Hundehaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung gilt:
Mitversichert sind:
- gesetzliche Haftpflichtansprüche infolge privaten Gebrauchs eigener oder fremder Hundeschlitten,
- gesetzliche Haftpflichtansprüche aus der privaten Teilnahme an Hundeschlittenrennen mit den eigenen Hunden, sofern hierdurch keine Einkünfte erzielt werden,
- die Trainingsläufe hierzu.
Schäden, die an den Schlitten selbst entstehen, sind ausgeschlossen.
Was bedeutet das konkret?
Wer mit dem Hund privat einen Hundeschlitten nutzt – ob den eigenen oder einen fremden – ist über die Hundehaftpflicht abgesichert, wenn dabei jemandem ein Schaden entsteht. Auch die private Teilnahme an Hundeschlittenrennen mit den eigenen Hunden und das dazugehörige Training sind eingeschlossen, solange damit kein Geld verdient wird. Beschädigungen am Schlitten selbst zählen dagegen nicht zum Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Ist der Gebrauch eines Hundeschlittens mitversichert?
Ja, mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche infolge privaten Gebrauchs eigener oder fremder Hundeschlitten.
Ist die Teilnahme an Hundeschlittenrennen abgedeckt?
Ja, gesetzliche Haftpflichtansprüche aus der privaten Teilnahme an Hundeschlittenrennen mit den eigenen Hunden sind mitversichert, sofern hierdurch keine Einkünfte erzielt werden. Auch die Trainingsläufe hierzu sind eingeschlossen.
Sind auch Rennen abgedeckt, mit denen Einkünfte erzielt werden?
Nein, der Versicherungsschutz gilt für die private Teilnahme, sofern hierdurch keine Einkünfte erzielt werden.
Sind Schäden am Schlitten selbst versichert?
Nein, Schäden, die an den Schlitten selbst entstehen, sind ausgeschlossen.
