Die Ammerländer Versicherung übernimmt in der Hundehaftpflichtversicherung im Comfort Tarif Mietsachschäden an gemieteten oder gepachteten Grundstücken, Gebäuden und Räumen sowie Schäden an sonstigen beweglichen Sachen wie Hotelinventar. Welche Höchstsummen gelten und welche Schäden ausgeschlossen sind, lesen Sie hier im Überblick.
Für die Hundehaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung gilt für den Comfort Tarif:
Schäden an gemieteten / gepachteten Sachen (Mietsachschäden)
Mietsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer gemieteten / gepachteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Mietsachschäden ausschließlich an:
- Grundstücken
- Gebäuden
- Wohnungen
- Wohnräumen
- sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten / gepachteten Räumen in Gebäuden
Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Zweifache der Versicherungssumme. Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung.
Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen:
- Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung;
- Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden;
- Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann;
- Schäden infolge von Schimmelbildung.
Schäden an sonstigen gemieteten, gepachteten oder geliehenen beweglichen Sachen (Hotelinventar)
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an fremden beweglichen Sachen, die zu privaten Zwecken gemietet, geliehen oder gepachtet werden oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.
Hierzu zählen insbesondere Sachen, wie z. B.:
- Einrichtungsgegenstände in Ferienunterkünften (Ferienwohnung / -haus, Hotelzimmer, Pension, Schiffkabinen, Schlafwagenabteil sowie fest installierter Wohnwagen und Campingcontainer;
- Hundeanhänger, Hundekutschen und Hundeschlitten.
Die Höchstentschädigung für derartige Schäden beträgt je Schadenereignis max. 250.000,- EURO.
Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden:
- durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung;
- an Sachen, die der versicherten Person länger als 3 Monate überlassen wurden;
- an Kraft-, Luft und Wasserfahrzeugen;
- Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe einer versicherten Person dienen;
- Ansprüche wegen Abhandenkommen;
- an Schmuck- und Wertsachen, auch Geld;
- sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Was bedeutet das konkret?
Der Comfort Tarif der Hundehaftpflichtversicherung springt ein, wenn an Räumen, die Sie privat gemietet oder gepachtet haben, ein Schaden entsteht – also etwa an Ihrer Mietwohnung. Auch bewegliche Dinge, die Sie sich privat leihen oder mieten, wie die Einrichtung einer Ferienwohnung oder ein Hundeanhänger, sind unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert. Für einzelne Schadenarten wie Verschleiß, Glas oder bestimmte Anlagen gelten jedoch Ausschlüsse.
Häufige Fragen
Welche Mietsachschäden sind im Comfort Tarif versichert?
Versichert sind Schäden an ausschließlich privat gemieteten oder gepachteten Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen, Wohnräumen und sonstigen Räumen in Gebäuden sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Wie hoch ist die Höchstersatzleistung bei Mietsachschäden?
Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Zweifache der Versicherungssumme. Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung.
Welche Schäden sind bei Mietsachschäden ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten, Glasschäden (soweit gesondert versicherbar) und Schäden infolge von Schimmelbildung.
Sind Schäden an geliehenem Hotelinventar mitversichert?
Ja, versichert sind Schäden an fremden beweglichen Sachen, die zu privaten Zwecken gemietet, geliehen oder gepachtet werden – zum Beispiel Einrichtungsgegenstände in Ferienunterkünften sowie Hundeanhänger, Hundekutschen und Hundeschlitten. Die Höchstentschädigung beträgt je Schadenereignis max. 250.000,- EURO.
Welche Schäden an beweglichen Sachen sind nicht versichert?
Nicht versichert sind unter anderem Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung, an Sachen, die länger als 3 Monate überlassen wurden, an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen, an beruflich oder gewerblich genutzten Sachen, Ansprüche wegen Abhandenkommen, Schäden an Schmuck- und Wertsachen sowie Geld und die daraus resultierenden Vermögensschäden.
