In der Unfallversicherung der Ammerländer Versicherung zählen folgende Leistungen zur Soforthilfe:
1. Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen
Die Höhe des Schmerzensgeldes wird anhand der nachstehenden Tabelle, also nach der Art und der Dauer des Krankenhausaufenthaltes, ermittelt:
Vollstationär behandelter Knochenbruch (vollständige Fraktur mit einem ununterbrochenen Krankenhausaufenthalt von
- mehr als 28 Tagen: 2.000,- EURO Höchstsumme
- 15 bis 28 Tagen: 1.000,- EURO
- 4 bis 14 Tagen: 800,- EURO
- weniger als 4 Tagen: 400,- EURO
Ausschließlich ambulant behandelter Knochenbruch: 250,- EURO
2. Soforthilfe
Leistungsumfang:
- Reha-Betreuung
- Reha-Beratung
- Finanzielle Leistungen für therapeutische, ambulante Maßnahmen (Massagen, Ergotherapie, manuelle Therapie)
Beitrag
Der Beitragszuschlag für den Einschluss der Soforthilfe gilt für die Produkte Comfort und Exclusiv-Schutz. Dieser beträgt 0,28 ‰ auf den Beitragssatz der Invalidität.
Bei Einschluss der Soforthilfe gelten für die Unfallversicherung folgende Mindestprämien:
Bei Erwachsenen beträgt der Mindestjahresnettobeitrag 75,- EURO pro Person, bei Kindern 32,- EURO pro Person.