Unfallversicherungen bei der Ammerländer Versicherung können unter folgenden Voraussetzungen auch mit planmäßiger Erhöhung von Leistung und Beitrag abgeschlossen werden, wenn
- die Versicherungssummen unter den Höchstversicherungssummen liegen;
- die versicherten Personen unter 65 Jahre sind.
Es gelten die Besonderen Bedingungen für die Unfallversicherung mit planmäßiger Erhöhung von Leistung und Beitrag um jeweils 5 %, mit Ausnahme der Beiträge für Bergungskosten, kosmetische Operationskosten und Kurbeihilfe sowie die anderen in den Besonderen Bedingungen genannten zusätzlichen kostenfreien Leistungen.
Die Dynamik entfällt
- mit dem vollendeten 65. Lebensjahr des/der Versichertenn
- wenn die Höchstversicherungssummen überschritten
werden.
Für den Tarif Exclusiv der Unfallversicherung der Ammerländer Versicherung gelten für Kinder zusätzlich die folgenden beitragsfreien Leistungen:
1. Die Versicherungssummen steigen jährlich um den vereinbarten Prozentsatz. Die Anpassung erfolgt erstmals zu Beginn des zweiten Versicherungsjahres und danach jeweils zu Beginn der folgenden Versicherungsjahre. Dabei werden die Versicherungssummen für den Invaliditäts- und Todesfall auf volle 500 EURO, für die Übergangsleistung auf volle 50 EURO und für das Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld auf volle 0,50 EURO aufgerundet. Die Versicherungssummen für beitragsneutrale Leistungsarten bleiben von der Erhöhung ausgeschlossen.
2. Der Beitrag erhöht sich im gleichen Verhältnis wie die Versicherungs- summen.
3. Jeweils zum Anpassungstermin erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über die Anpassung. Die Anpassung entfällt, wenn Sie innerhalb von sechs Wochen nach der Mitteilung über die Anpassung schriftlich widersprechen. Auf die Frist wird hingewiesen. Auf Ihren Antrag kann der Vertrag wieder mit dem Zuwachs von Leistung und Beitrag fortgeführt werden.
4. Wenn Sie es versäumt haben, gegen die Erhöhung einer dynamischen Unfallversicherung Widerspruch einzulegen und nur den Bei- trag des Vorjahres zahlen, bleibt abweichend von Ziffer 11.3.2 AUB 2015 trotz Fristablauf der Mahnung der Versicherungsschutz bestehen. Es gelten dann die Versicherungssummen, die dem bezahlten Beitrag entsprechen.
5. Sie und wir können die Vereinbarung über den Zuwachs von Leistung und Beitrag für die restliche Vertragsdauer kündigen. Die Kündigung muss schriftlich spätesten drei Monate vor dem Ablauf des Versicherungsjahres zugegangen sein, damit ab dem folgenden Versicherungsjahr keine Anpassung mehr erfolgt.
6. Die Dynamik entfällt mit dem vollendeten 65. Lebensjahr des / der Versicherten oder wenn die Höchstversicherungssummen nach Ziffer 17 AUB 2015 überschritten werden.