Die Unfallversicherung der Ammerländer Versicherung beruht in ganz besonderem Maße auf Treu und Glauben, weil sie sich lediglich auf die Angaben des Versicherungsnehmers stützt. Genaue und ausführliche Angaben vermeiden Auseinandersetzungen und Rückfragen in Schadenfällen.
Bei den Fragen nach den Gesundheitsverhältnissen ist besonders darauf zu achten, dass keine unbeantwortet bleibt und dass über die betreffenden Leiden, Gebrechen usw. möglichst eingehende Antworten gegeben werden, damit sich der Versicherer ein zutreffendes Urteil über das zu übernehmende Wagnis bilden kann.
Anzugeben sind bestehende oder frühere wesentliche gesundheitliche Beeinträchtigungen.
Wesentliche gesundheitliche Beeinträchtigungen sind u. a.:
- Beeinträchtigungen, die in den letzten 5 Jahren zur Behandlung in einem Krankenhaus oder zu einer ambulanten Gelenkoperation geführt haben
- Beeinträchtigungen, die regelmäßig, d. h. in den letzten 12 Monaten, mit Medikamenten behandelt wurden
- Beeinträchtigungen, die zu einer Schwerbehinderung geführt haben
- Sehbehinderungen von 8 oder mehr Dioptrien.