Für die Wohngebäudeversicherung der Ammerländer Versicherung gilt:
Für Neubauten bis einschließlich Gebäudealter 5 Jahre entfällt der generelle Selbstbehalt und es wird ein Neubau-Nachlass in Höhe von 11 % auf den Grundbeitragssatz gewährt. Der Nachlass gilt nur für Neugeschäft mit Dreifachdeckung Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel im Classic und Exclusiv-Schutz. Der Nachlass entfällt mit Erreichen des Gebäudealters 6 Jahre. Dann wird mit der nächsten Hauptfälligkeit der gültige Grundbeitragssatz berechnet und bei der Leistung von Entschädigungen der generelle Selbstbehalt in Abzug gebracht. Auf das außerordentliche Kündigungsrecht wird hingewiesen.