Für den Tarif Exclusiv der Wohngebäudeversicherung der Ammerländer Versicherung gilt:
In Erweiterung von Abschnitt „A“ § 3 Nr. 1 b) VGB 2012 ersetzt der Versicherer im Exclusiv-Schutz auch sonstige Bruchschäden an Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Wassermesser, Geruchsverschlüsse). Ausgenommen sind Bruchschäden an bereits defekten Armaturen. Weiterhin ersetzt der Versicherer die Kosten für den Austausch der zuvor genannten Armaturen, soweit dieser Austausch infolge eines Versicherungsfalles gemäß Abschnitt „A“ § 3 Nr. 2 a) VGB 2012 im Bereich der Rohrbruchstelle notwendig ist. Bei der Entschädigungsleistung wird kein genereller Selbstbehalt in Abzug gebracht.