Die Ammerländer Versicherung bietet eine Wohngebäudeversicherung an. Diese versichert Ihr Gebäude u.a. gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm (d. h. ab Windstärke 8) und Hagel.
Erstattet werden die notwendigen Reparaturkosten nach einem ersatzpflichtigen Schaden bei beschädigten Gebäuden und Gebäudebestandteilen. Bei zerstörten Gebäuden erhalten Sie in der gleitenden Neuwertversicherung die ortsüblichen Wiederherstellungskosten.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht nur auf das Gebäude und auf Gebäudebestandteile, sondern umfasst auch Kosten, die infolge eines Versicherungsfalles entstehen, wie z. B. Aufräum- und Abbruch-kosten, also das Aufräumen und der Abbruch versicherter Sachen sowie der Abtransport zum nächsten Ablagerungsplatz. Die Entschädigung für die versicherten Kosten ist auf einen vereinbarten Betrag begrenzt. Außerdem sind tatsächlich entstandene Mehrkosten durch Veränderungen von öffentlich-rechtlichen Vorschriften am betroffenen Gebäudebestandteil mitversichert.
Wie hoch ist Ihr Beitrag und wann müssen Sie ihn bezahlen?
Bitte bezahlen Sie den ersten Beitrag unverzüglich, wenn der Versicherungsbeginns erreicht ist. Ihr Widerrufsrecht bleibt hiervon selbstverständlich unberührt. Bei verspäteter Zahlung beginnt der Versicherungsschutz erst mit dem Eingang der verspäteten Zahlung bei uns. Außerdem können wir bis zum Eingang der verspäteten Zahlung vom Vertrag zurücktreten. Zahlen Sie einen der weiteren Beiträge nicht rechtzeitig, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz.
Außerdem können wir den Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen kündigen. Falls Sie uns eine Lastschriftermächtigung erteilen, sorgen Sie bitte rechtzeitig für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto. Bitte beachten Sie, dass sich die Prämie während der Laufzeit ändern kann.
Wofür erhalten Sie keine Leistung?
Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern, denn sonst müssten wir einen unangemessen hohen Beitrag verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen. Nicht versichert sind insbesondere:
- Sengschäden; dies sind Hitzeschäden, ohne dass es ein offenes Feuer mit Flammen und Rauch gegeben hat.
- Schäden durch weitere Elementargefahren; dies sind Überschwemmung, Sturmflut, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck und Vulkanausbruch.
- Bruchschäden von Ableitungsrohren außerhalb von Gebäuden und die daraus entstandenen Folgeschäden.
- Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Welche Verpflichtungen haben Sie
...bis zum Vertragsschluss?
Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie die im Antragsformular enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Wenn Sie Ihr Gebäude bereits versichert hatten, nennen Sie uns bitte Ihre sämtlichen Vorversicherer sowie alle Schäden, die Sie an diese Vorversicherer gemeldet haben.
...während der Laufzeit des Vertrages?
Durch eine Veränderung der Umstände, die Sie uns zu Vertragsbeginn angegeben haben, kann sich die Notwendigkeit ergeben, den Versicherungsvertrag anzupassen (z. B. wenn das Gebäude nach Vertragsabschluss unter Denkmalschutz gestellt wird). Sie müssen uns daher eine Mitteilung machen, wenn sich diese Umstände verändern. Darüber hin-aus müssen Sie Ihren Versicherer vorab über besondere Gefahrerhöhungen informieren (z. B. wenn ein Gebäude oder der überwiegende Teil des Gebäudes nicht genutzt wird).
...wenn ein Schaden eingetreten ist?
Rufen Sie im Brandfall sofort die Feuerwehr, schließen Sie bei Leitungswasserschäden den Haupthahn. Versuchen Sie, den Schaden gering zu halten, ohne Ihre eigene Sicherheit zu gefährden. Wenn ein Schadenfall eingetreten ist, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit uns in Verbindung. Bitte erleichtern Sie uns die Untersuchungen, die nötig sind, um Ursache und Höhe des Schadens festzustellen.
Was sind die Folgen, wenn Sie die beschriebenen Verpflichtungen nicht beachten?
Die Nichtbeachtung kann schwerwiegenden Konsequenzen haben. Je nach Art der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen.
Wann beginnt und endet der Vertrag?
Der Versicherungsschutz beginnt zum im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Zahlung des Beitrages gemäß rechtzeitig erfolgt. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie den Vertrag nicht spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mehr als drei Jahren, können Sie diesen bereits zum Ende des dritten Jahres kündigen. Beachten Sie auch hier, dass uns Ihre Kündigung hierbei drei Monate vor Ablauf der ersten drei Jahre Ihrer Vertragslaufzeit zugehen muss.
Wie können Sie den Vertrag beenden?
Neben den beschriebenen Kündigungsmöglichkeiten zum Ablauf des Vertrages stehen Ihnen weitere Kündigungsrechte zu. Hierzu gehört das Recht, dass Sie oder wir den Vertrag auch vorzeitig kündigen können, wenn wir eine Leistung erbracht haben.