Für den Tarif Exclusiv der Wohngebäudeversicherung der Ammerländer Versicherung gilt:
Erweiterte Versicherung von Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren außerhalb des Versicherungsgrundstücks
- In Erweiterung von Abschnitt „A“ § 3 Nr. 2 VGB 2012 leistet der Versicherer im Exclusiv-Schutz Entschädigung für außerhalb von Gebäuden eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den Zuleitungsrohren der Wasserversorgung oder an den Rohren der Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, die außerhalb des Versicherungsgrundstücks liegen und der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, sofern der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt.
- Nr. 1 gilt nicht für Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen.
- 3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall im Exclusiv-Schutz auf 5 % der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Erweiterte Versicherung von Wasserzuleitungs-und Heizungsrohren außerhalb von Gebäuden
- In Erweiterung von Abschnitt „A“ § 3 Nr. 2 VGB 2012 leistet der Ver- sicherer im Exclusiv-Schutz Entschädigung für außerhalb von Gebäuden eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den Zuleitungsrohren der Wasserversorgung oder an den Rohren der Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, die auf dem Versicherungsgrundstück verlegt sind, aber nicht der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, sofern der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt.
- Nr. 1 gilt nicht für Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5 % der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Kosten für die Beseitigung von Rohrverstopfungen
In Erweiterung von Abschnitt „A“ § 3 VGB 2012 sind im Exclusiv- Schutz die notwendigen Kosten für die Beseitigung von Verstopfun- gen von Ableitungsrohren innerhalb versicherter Gebäude sowie auf dem Versicherungsgrundstück mitversichert. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall im Exclusiv-Schutz auf 150,- EURO begrenzt. Bei der Entschädigungsleistung wird kein genereller Selbstbehalt in Abzug gebracht.
Innen liegende Regenwasserableitungsrohre
In Erweiterung von Abschnitt „A“ § 3 Nr. 4 a) aa) VGB 2012 gelten im Exclusiv-Schutz Nässeschäden als versichert, die durch Wasser entstehen, welches aus innerhalb des Gebäudes verlaufenden Regenfallrohren oder Rohren einer Regenwassernutzungsanlage bestimmungswidrig ausgetreten ist. In Erweiterung von Abschnitt „A“ § 3 Nr. 1 a) VGB 2012 sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an im Gebäude verlaufenden Regenfallrohren versichert.