Für den Tarif Exclusiv der Wohngebäudeversicherung der Ammerländer Versicherung gilt:
In Erweiterung von Abschnitt „A“ § 2 Nr. 1 d) VGB 2012 leistet der Versicherer auch Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Überschalldruckwellen (durch ein Flugzeug verursacht) zerstört oder beschädigt werden. Versicherungsschutz besteht nur, soweit der Versicherungsnehmer die beschädigte Sache hiergegen nicht besonders versichern kann.