Für den Tarif Exclusiv der Wohngebäudeversicherung der Ammerländer Versicherung gilt:
In Erweiterung von Abschnitt „A“ § 7 Nr. 1 VGB 2012 ersetzt der Versicherer die Kosten für die Beseitigung von Schäden an den gärtnerischen Anlagen bzw. die Neuanpflanzung von Jungpflanzen, sofern diese gärtnerischen Anlagen auf dem Versicherungsgrundstück durch ein ersatzpflichtiges Feuerereignis so beschädigt wurden, dass eine natürliche Regeneration nicht zu erwarten ist. Bereits abgestorbene Bepflanzungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.500,- EURO begrenzt.