Für die Wohngebäudeversicherung der Ammerländer Versicherung gilt:
Die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude und die zu ihrer Errichtung notwendigen, auf dem Baugrundstück befindlichen Baustoffe sind während der Zeit des Rohbaus bis zur bezugsfertigen Herstellung, längstens bis zum Ablauf von 24 Monaten, zuschlagsfrei gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines bemannten oder unbemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung versichert. Voraussetzung für die beitragsfreie Rohbauversicherung ist eine Vertragsdauer von mindestens 1 Jahr nach Bezugsfertigkeit. Sollte nach Ablauf der Feuer-Rohbauversicherung kein Anschlussvertrag zur Wohngebäudeversicherung erfolgen, so wird für die Bearbeitung der Feuer-Rohbauversicherung eine Kosten- pauschale in Höhe von z. Z. 70,- EURO zuzüglich der gesetzlichen Versicherungssteuer erhoben.
Für den Tarif Exclusiv der Wohngebäudeversicherung der Ammerländer Versicherung gilt zusätzlich:
Versichert ist das im Bau befindliche Gebäude (nur Neubausubstanz) gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung, längstens bis zum Ablauf von 24 Monaten. Mitversichert sind bei Neu-/Rohbauten die zum Bau des Gebäudes bestimmten, auf dem Bauplatz oder in seiner unmittelbaren Nähe lagernden Baustoffe, soweit der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt.