Für die Wohngebäudeversicherung der Ammerländer Versicherung gilt:
- Gebäude, für die keine Dreifachdeckung (Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel) beantragt wurde
- Gebäude, die innerhalb der letzten 5 Jahre von mehr als 2 Vorschäden betroffen wurden
- Verträge, die vom Vorversicherer gekündigt oder Anträge, die abgelehnt wurden
- Gebäude, die dauernd oder vorübergehend (z. B. wegen Umbauarbeiten) unbewohnt sind
- Versicherungen zum Zeitwert
- Wohnbaugesellschaften und ähnliche Gesellschaften, kommunale Risiken