Für den Tarif Exclusiv der Wohngebäudeversicherung der Ammerländer Versicherung gilt:
- In Erweiterung von Abschnitt „A“ § 1 Nr. 1 a) aa) VGB 2012 leistet der Versicherer im Exclusiv-Schutz Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Fahrzeuganprall zerstört oder beschädigt werden oder in- folge eines solchen Ereignisses abhandenkommen.
- Fahrzeuganprall ist jede unmittelbare Berührung von Gebäuden durch Schienen-, Straßen- oder Wassersportfahrzeuge, die nicht vom Versicherungsnehmer bzw. von Bewohnern oder Besuchern des Gebäudes gelenkt wurden.
- Nicht versichert sind Schäden an Fahrzeugen, Zäunen, Straßen und Wegen.