In der Hundehaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht weiterer Personen automatisch mitversichert – dazu zählen im Haushalt lebende Familienangehörige sowie der nicht gewerbsmäßig tätige Hundehüter.
Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht:
- der mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen
- des Hundehüters, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt nicht nur für den Versicherungsnehmer selbst. Auch Familienangehörige, die mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt leben, sind erfasst. Ebenso ist ein Hundehüter mitversichert, solange er den Hund nicht gewerbsmäßig betreut. Die Mitversicherung bezieht sich jeweils auf die gleichartige gesetzliche Haftpflicht.
Häufige Fragen
Wer ist in der Hundehaftpflichtversicherung mitversichert?
Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht der mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen sowie des Hundehüters, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist.
Sind Familienangehörige automatisch mitversichert?
Ja, mitversichert sind die Familienangehörigen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Ist ein Hundehüter mitversichert?
Ein Hundehüter ist mitversichert, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist.
Gilt der Schutz auch für einen gewerbsmäßigen Hundehüter?
Nein, die Mitversicherung des Hundehüters gilt nur, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist.
