Für die Unfallversicherung der Ammerländer Versicherung gilt:
Altersgrenzen und Versicherbarkeit in der Unfallversicherung
Geburt |
Frühestes Eintrittsalter in der Kinder – UV |
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18 Jahre |
Neukunden |
Exclusiv-Schutz: Einstufung in den Erwachsenentarif Comfort-Schutz: Einstufung in den Junge-Leute-Tarif (10 % Nachlass) |
Bestandskunden |
Umstellung des Kindertarifs auf Erwachsenentarif ab nächster Hauptfälligkeit |
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30 Jahre |
Bestandskunden |
Comfort-Schutz: |
65 Jahre |
Neukunden |
Beitragszuschlag 50 % Keine Dynamik möglich |
70 Jahre |
Neukunden |
Beitragszuschlag 75 % Nur Comfort-Schutz |
75 Jahre |
Neukunden |
Kein Abschluss mehr möglich |
Bestandskunden |
Umstellung auf Comfort-Schutz Beitragszuschlag 100 % Versicherbar nur noch Tod |
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80 Jahre |
kein Versicherungsschutz mehr möglich. |
Die Dynamik entfällt
- mit dem vollendeten 65. Lebensjahr des/der Versicherten
- wenn die Höchstversicherungssummen überschritten werden.
Es gelten folgende Höchstversicherungssummen:
- Invaliditätsgrundsumme mit 225% Progression: 240.000 EURO
- Invaliditätsgrundsumme mit 350% Progression: 154.000 EURO
- Invaliditätsgrundsumme mit 500% Progression: 108.000 EURO
- Todesfallsumme bei Erwachsenen: 61.500 EURO
- Todesfallsumme bei Kindern: 10.000 EURO
- Krankenhaustage-/Genesungsgeld: 75 EURO
- Übergangsleistung: 18.000 EURO