Für die Unfallversicherung der Ammerländer Versicherung gilt:
Gefahrengruppe A
Männer und Frauen ohne körperliche Berufstätigkeit, die
kaufmännisch, verwaltend, planend, lehrend im Innen- oder Außendienst der Wirtschaft oder Verwaltung (einschl. Verwal- tung der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutz, der Polizei, der Finanz- und Zollbehörden, der Justiz, der Feuerwehr)
leitend oder aufsichtsführend im Betrieb oder auf Baustellen (einschl. aufsichtführender Meister)
im Verkauf, im Labor, in der Datenverarbeitung (EDV-Bereich), im Gesundheitswesen tätig sind
Anlagen / Maschinen steuern
keine berufliche Tätigkeit ausüben, wie z. B. Rentner, Pensionä- re, Studenten (außer Sportstudenten).
Gefahrengruppe B
Männer und Frauen mit körperlicher oder handwerklicher Berufstätigkeit, die
körperliche oder handwerkliche Berufsarbeit (auch gelegent- lich) verrichten
Holz, Metall, Kunststoff, Steine, Erde be- oder verarbeiten Maschinen bedienen, einrichten, warten oder reparieren
im Truppen-, Einsatz- oder Vollzugsdienst der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes, der Justiz, der Polizei, der Steuer- oder Zollfahndung, der Feuerwehr tätig sind.
Berufskraftfahrer, Turn-, Sport- und Tanzlehrer, in der Landwirt- schaft tätige Personen
Sportstudenten
Gefahrengruppe C
Direktionsanfrage
Gefahrengruppe K
Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Zuordnung gilt bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem das versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Danach erfolgt die Einstufung in die Gefahrengruppe A oder B.
Personen, die sich in der Ausbildung befinden, sind dem je- weiligen Ausbildungsberuf entsprechend einzustufen.